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   VGH Bayern, 16.01.2008 - 12 CE 07.2985   

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VGH Bayern, 16.01.2008 - 12 CE 07.2985 (https://dejure.org/2008,76616)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.01.2008 - 12 CE 07.2985 (https://dejure.org/2008,76616)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 12 CE 07.2985 (https://dejure.org/2008,76616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Unterlassung von ehrverletzenden Äußerungen; Anordnungsgrund mangels konkreter Wiederholungsgefahr verneint; Gerichtskostenfreiheit verneint

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.12.2004 - 5 B 47.04

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der Einordnung des einem

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2008 - 12 CE 07.2985
    Rechtlich handelt es sich jedoch um einen selbständigen Anspruch, der unter dem für die Gerichtskostenfreiheit maßgebenden Gesichtspunkt der Fürsorge (vgl. BVerwG vom 10.12.2004 RdLH 2005, 29) weder zur Jugendhilfe noch zu einem anderen Sachgebiet im Sinn des § 188 VwGO gehört.
  • VG München, 20.11.2013 - M 18 K 09.5754

    Kein Rechtschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage

    Die hiergegen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Januar 2008 zurückgewiesen (12 CE 07.2985).

    Das Verfahren ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht gem. § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2008 - 12 CE 07.2985 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Klägerin).

  • VG München, 10.11.2010 - M 18 K 08.4361

    Widerruf von fachlichen Äußerungen im Rahmen eines Verfahrens auf Erteilung einer

    Die hiergegen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Januar 2008 zurückgewiesen (12 CE 07.2985).

    Das Verfahren ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht gem. § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16.1.2008 - 12 CE 07.2985 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Klägerin).

  • VG Ansbach, 02.11.2018 - AN 14 E 18.01722

    Weigerung der Abgabe einer Unterlassungserklärung begründet keinen

    Eine solche Weigerung beinhaltet nicht notwendig die Erklärung, eine Behauptung wiederholen oder erneut weitergeben zu wollen, sondern kann vielmehr auch darauf beruhen, dass der sich Weigernde von der Rechtmäßigkeit seiner Äußerungen ausgeht (so auch BayVGH, B.v. 13.6.2013 - 4 CE 13.944 -, juris; B.v. 20.9.2010 - 4 C 10.1742 -, juris; B.v. 25.5.2010 - 7 B 09.2655 -, juris; B.v. 16.1.2008 - 12 CE 07.2985 -, juris).

    Allein die Weigerung des Antragsgegners, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, begründet für sich genommen im vorliegenden Fall nicht die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit der Sache (vgl. auch BayVGH, B.v. 16.1.2008 - 12 CE 07.2985 -, juris).

  • VGH Bayern, 13.06.2013 - 4 CE 13.944

    Einstweiliger Rechtsschutz; Verbreiten von Behauptungen; Anordnungsgrund

    Bei Vorliegen besonderer objektiver Umstände (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2008 - 12 CE 07.2985 - juris Rn. 40; B.v. 25.5.2010 - 7 ZB 09.2655 - juris Rn. 21 ff.; B.v. 20.9.2010 - 4 C 10.1742 - juris Rn. 8) begründet daher die Weigerung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, für sich genommen nicht eine Dringlichkeit der Sache.
  • VG Karlsruhe, 07.05.2008 - 3 K 1304/08

    Zurechnung der Äußerungen eines Bürgermeisters

    Die abstrakte Möglichkeit, dass es künftig zu einer Gefährdung der Rechtsverwirklichung kommen kann, genügt im Grundsatz nicht (vgl. hierzu Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2007, RdNr. 78 zu § 123; Bayer. VGH, Beschl. v. 16. Januar 2008 - 12 CE 07.2985 -, ).
  • VG Ansbach, 09.05.2018 - AN 14 E 18.00487

    Kein Anspruch gegen Staatsanwaltschaft auf Unterlassung künftiger Äußerungen

    Auch die Weigerung der Staatsanwaltschaft ..., eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, begründet für sich genommen nicht die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit der Sache (BayVGH, B.v. 16.1.2008 - 12 CE 07.2985 -, juris).
  • VG Ansbach, 08.04.2013 - AN 4 E 13.00386

    Unterlassensanspruch hinsichtlich eines "Warnhinweises" des dritten

    Die Weigerung des dritten Bürgermeisters der Antragsgegnerin zu 2), eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, begründet für sich genommen nicht die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit der Sache (BayVGH, Beschluss vom 16.1.2008, 12 CE 07.2985; juris).
  • VG München, 10.11.2010 - M 18 K 10.4837
    Das Verfahren ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht gem. § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16.1.2008 - 12 CE 07.2985 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Klägerin).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.03.2011 - 2 M 7/11

    Einstweilige Anordnung bei ehrverletzenden Äußerungen eines Bürgermeisters über

    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen besteht bereits dann ein Anordnungsgrund, wenn eine konkrete Wiederholungsgefahr glaubhaft gemacht ist (vgl. Bay. VGH, Beschluss v. 16.01.2008 - 12 CE 07.2985 - Rn. 40, zitiert nach juris).
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